AGB noctron 26. August 2021
Allgemeine Geschäftsbedingungen

noctron GmbH
Marienstraße 19
52249 Eschweiler

1. Allgemeines/Definitionen

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungs- und Leistungsverträge von noctron GmbH, auch für Dienstleistungsverträge, dem Erwerb von Waren und/oder sonstigen Angebote der noctron GmbH, unabhängig vom verwendeten Kommunikationsmittel. Abweichungen hiervon bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
Verbraucher im Sinne dieser AGB sind natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließen, die weder gewerbliche noch selbständiger berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmen, d.h. natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaften oder Vereine, Schulen oder andere Körperschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts zur Ausübung ihrer gewerblichen, selbständigen beruflichen oder schulischen Tätigkeit handeln, unterfallen nicht dem Verbrauchsgüterkauf.
Am Zugriff und Aufbau der Webseiten, deren Texte, verwandte Bilder und graphischen Darstellungen, soweit sie nicht eine andere Quellenangabe aufweisen, hält noctron GmbH das alleinige Nutzungsrecht vor.

2. Angebot/Vertragsschluss

Angebote von Waren und Dienstleistungen von noctron GmbH sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich.
Bestellungen von Kunden aufgrund von Angeboten von noctron GmbH stellen im Sinne dieser AGB’s keinen Abschluss eines Kauf- oder Dienstleistungsvertrages dar, erst durch die schriftliche Bestätigung von noctron GmbH wird der Kauf- oder Dienstleitungsvertrag geschlossen. Ein Kauf- oder Dienstleitungsvertrag kommt daher erst zustande, sobald noctron GmbH die Bestellung des Kunden schriftlich bestätigt, jedoch steht es noctron GmbH zu, unmittelbar bestellte Ware auszuliefern und/oder dem Kunden den Versand zu bestätigen. In diesem Fall ersetzt die Auslieferung, d.h. der Versand der bestellten Ware, respektive die Versandbestätigung die schriftliche Bestätigung von noctron GmbH.
noctron GmbH ist berechtigt – falls in der Website nicht angegeben –, Zahlungsziele zu benennen oder auf Lieferung nur gegen Nachnahme zu bestehen. Widerspricht der Kunde hierzu, führt die Bestätigung von noctron GmbH nicht zum Abschluss eines Kauf- oder Dienstleitungsvertrages.
Von noctron GmbH erstellte Statusberichte oder offerierte Zahlungsziele aufgrund von Bestellungen stellen noch keine Annahme der Bestellung dar.

3. Dienstleistungen

Bei Dienstleistungen führt noctron GmbH vor Beginn der Dienstleitung zunächst eine IST-Analyse durch. Nur wenn die Geräte zu Beginn der in Auftrag gegebenen Dienstleistung dem jeweils gültigen Standard entsprechen, kann noctron GmbH eine Funktionsprüfung durchführen.
Reine Dienstleistungen von noctron GmbH beschränken sich auf die Beseitigung von Störungen (Instandsetzung) auf Anforderung von Kunden. Die Instandsetzung umfasst auch – nach Wahl von noctron GmbH- auch ggf. den Austausch oder die Reparatur defekter Teile. Die Wartung von Geräten erfolgt von noctron GmbH nach den produktspezifischen Erfordernissen. Erforderliche Termine werden mit dem Kunden vereinbart. Der Wartungsdienst von noctron GmbH kann auch im Rahmen einer Instandsetzung erfolgen. noctron GmbH verpflichtet sich bei Dienstleistungen bedingter notwendiger Ersatzbeschaffung zur ausschließlichen Lieferung und Verwendung von Original-Ersatzteilen. Beim Einbau von Ersatzteilen wird noctron GmbH entweder Neuteile oder Austauschteile, deren Funktion einem Neuteil entspricht, verwenden.
Geräte die sich im “noctron GmbH-Service” befinden, werden mit allen vom Hersteller zwingend vorgeschriebenen technischen Änderungen versehen. Soweit diese Änderungen kostenpflichtig sind, wird noctron GmbH diese dem Kunden mitteilen. Zur Durchführung der technischen Änderungen ist noctron GmbH nur verpflichtet, wenn der Kunde diese kostenpflichtige Änderung und Übernahme der Kosten schriftlich bestätigt.
Reine Dienstleitungen von noctron GmbH werden entweder nach Stundenaufwand oder nach vereinbarten Pauschalen berechnet.

4. Preise, Verpackung/Versand, Lieferungen/Teillieferungen

Preise für Waren- und Dienstleistungen sind grundsätzlich diejenigen, die im ’Warenkorb der Website’ von noctron GmbH zum Zeitpunkt der Bestellung genannt sind, enthalten die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer, nicht jedoch Versand-, Verpackungs- und Transportversicherungskosten sowie weitere Gebühren.
Abweichende Preise, die eventuell im Internet dargestellt werden, die aus Zwischenspeichern, z.B. Browser-Cache oder Proxyserver, geladen werden, sind nicht aktuell und damit nicht verbindlich.
Preise gelten, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, ab Versandstätte zuzüglich Verpackung, Frachtkosten und Transportversicherung sowie gegebenenfalls anfallenden weiteren Gebühren (wie z.B. Nachnahme- und Zustellungsgebühren, DHL-Gebühren u.ä.). Verpackungen gehen in das Eigentum des Kunden über, für eine etwaige sach- und fachgerechte Entsorgung ist der Kunde verantwortlich. Gegen eine angemessene Gebühr nimmt noctron GmbH die Verpackung zurück. Dienstleitungen von noctron GmbH werden entweder nach Stundenaufwand oder nach vereinbarten Pauschalen berechnet.
Preise von Warenartikeln die als Vorankündigung markiert sind, basieren auf unverbindlichen Angaben von Lieferanten oder Herstellern und können sich bis zum Erscheinen, d.h. der Verfügbarkeit des Produktes ändern. Vorangekündigte Produkte können zum angezeigten Preis zwar bestellt werden, jedoch kann noctron GmbH bei Vorankündigungen weder den angekündigten Preis, den Erscheinungs- bzw. Verfügbarkeitstermin noch das Erscheinen, d.h. Verfügbarkeit selbst zusichern oder verbindlich zusagen. Bei eintretenden Änderungen wird noctron GmbH mit dem Kunden vor Ausführung des Auftrages Rücksprache halten. Sollte der Kunde mit den Änderungen nicht einverstanden sein, wird der Auftrag nicht durchgeführt.
Verpackungs- und Versandkosten sowie Transportversicherungen sind gemäß Angabe im ’shop’ von noctron GmbH vom Kunden zu tragen. Diese sind abhängig von der Versandart, dem Gewicht und dem Versandziel. Verpackungs- und Versandkosten und Transportversicherungen werden vor einer Online-Bestellung im ’Warenkorb’ berechnet und angezeigt oder bei sonstigen schriftlichen Bestellungen (z.B. Brief, Fax) gleichermaßen bekannt gegeben, bei telefonischen Bestellungen genannt, schriftlich bestätigt sowie auf der Rechnung gesondert ausgewiesen. Die Wahl der Versandart erfolgt nach Wunsch des Kunden oder im Rahmen der zulässigen Möglichkeiten nach billigem Ermessen von noctron GmbH. Eine Übersicht über die verschiedenen Versandkosten- und Zahlungsmöglichkeiten, die Kosten der Transportversicherung sind auf der Website von noctron GmbH veröffentlicht.
Bei Teillieferungen, die durch die noctron GmbH veranlasst oder angeboten werden, erfolgen die Nachlieferungen versandkostenfrei einschließlich der Transportversicherung. Ausgenommen sind hiervon Teillieferungen aufgrund spezieller Kundenwünsche zur Aufteilung der Lieferung, insoweit werden zusätzlich die (vereinbarten) Versandkosten für jede Teillieferung nebst Transportversicherung berechnet.

5. Lieferzeiten

noctron GmbH lässt bei der Annahme und Abwicklung von Aufträgen größte Gewissenhaftigkeit walten. noctron GmbH wickelt Aufträge schnellstmöglich und in der Reihe ihres Einganges ab.
Von noctron GmbH angegebene voraussichtliche Lieferzeiten sind produktabhängig und können schwanken. Warenlieferungen sind auch abhängig von der gewählten Versandart. Die Warenauslieferung erfolgt im Regelfall innerhalb der üblichen Versandzeit von 4 – 5 Werktagen. Sollte eine Warenlieferung nicht möglich sein, werden oder sich verzögern, weil die entsprechende Ware nicht auf Lager ist oder eine Warenlieferung aus anderen Gründen, die noctron GmbH nicht zu vertreten hat, nicht möglich ist und/oder sich verzögert, wird der Kunde schnellstmöglich, spätestens jedoch nach 30 (?) Tagen hierüber informiert.
Sollten nach einer Bestellung Änderungen des voraussichtlichen Versendungstages auftreten, wird der Kunde darüber – möglichst per E-Mail – informiert und hat, sofern er Verbraucher ist, jederzeit bis zum Auslauf des Widerrufsrechts das Recht, von seiner Bestellung zurückzutreten bzw. Änderungen vorzunehmen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Bei Unmöglichkeit der Warenlieferung, z.B. durch fehlgeschlagene Beschaffung oder Einstellung der Produktion durch den Hersteller, behält sich noctron GmbH das Recht vor, den Auftrag nicht auszuführen und vom Auftrag, d.h. der Lieferungsverpflichtung zurückzutreten. noctron GmbH wird in diesem Fall den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und etwaige Vorschuss- oder Anzahlungen zurückerstatten. Gleiches gilt, wenn die Nichtlieferbarkeit infolge höherer Gewalt (Streik, Naturgewalten, Krieg, Betriebsausfall oder -störungen, Vandalismus u.ä.) bei noctron GmbH oder beim Hersteller oder auf dem Transportweg vom Hersteller zu noctron GmbH oder von noctron GmbH zum Kunden eintritt.
Bei Unmöglichkeit einer Dienstleistung gilt sinngemäß dasjenige für die Unmöglichkeit der Warenlieferung, insbesondere dann, wenn für Dienstleistungen Software-Programme oder Hardware-Systeme von noctron GmbH oder dem Kunden nicht beschafft werden können.
Das Rücktrittsrecht besteht nicht, wenn die Nichtlieferung von Waren oder die Ausführung von Dienstleistungen allein von noctron GmbH zu vertreten ist.
Sollte der Kunde bestellte Warenlieferungen nicht – wenn vereinbart – selbst abholen oder versandte Warenlieferungen nicht annehmen, behält sich noctron GmbH das Recht vor, die insoweit entstandenen Kosten dem Kunden in Rechnung zu stellen.

6. Gefahrenübergang/Gewährleistung

Werden bestellte Waren vom Kunden in den Räumlichkeiten von noctron GmbH abgeholt, geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Beschädigung mit der Übergabe der Ware auf den Kunden über. Versendet noctron GmbH die Ware an Kunden, geht die Gefahr gegenüber dem Kunden, auch Endverbraucher, mit Übergabe der Ware an den Transporteur über (Transportversicherung).
Die Gewährleistung beginnt mit der Ablieferung der Ware an den oder beim Kunden und richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, d.h. den gesetzlichen Gewährleistungsregelungen. Offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler von gelieferter Ware, wozu auch Transportschäden zählen, sind vom Kunden sofort, d.h. unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Ware, schriftlich noctron GmbH und bei Transportschäden zusätzlich dem Transporteur (Lieferanten), der die Ware ausliefert, angezeigt werden. Werden offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler nicht rechtzeitig angezeigt, gilt die Ware als vertragsgemäß abgenommen. Transportschäden sind gemäß der Transportversicherung mit dem Transporteur (Lieferanten) direkt abzuwickeln, insoweit leistet noctron GmbH in angemessener und gebotener Weise dem Kunden Hilfestellung. Offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler von gelieferten Waren die noctron GmbH- oder der Hersteller zu vertreten hat -, werden im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsregelungen bedient.
Werden Reparaturen oder Veränderungen vom Kunden oder von dritter Seite ohne schriftliche Einwilligung von noctron GmbH am Liefergegenstand (Waren) vorgenommen, so erlischt jede Gewährleistungsverpflichtung von noctron GmbH.
Die Verjährungsfrist für gesetzliche Gewährleistungsansprüche (Mängelansprüche) beträgt 2 Jahre, sofern der Kunde Endverbraucher ist. Für mangelbehaftete Waren ist noctron GmbH zunächst zur zweimaligen Nacherfüllung oder zum Austausch berechtigt.
Für andere Kunden beträgt die Verjährungsfrist für die Gewährleistungsansprüche ein Jahr und noctron GmbH hat die Wahl, in bis zu zweimaliger Nacherfüllung den Mangel zu beseitigen oder eine mangelfreie Sache zu liefern.
noctron GmbH übernimmt keine Gewährleistung für die gewöhnliche Abnutzung der Waren sowie Mängel, die durch fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Bedienung bzw. außergewöhnliche Betriebsbedingungen entstehen.
Für reine Dienstleistungen übernimmt noctron GmbH nur die Gewähr im Rahmen einer vergleichbaren sach- und fachgerechten Ausführung gemäß der vertraglichen Vereinbarungen. Hierbei hat der Kunde selbst Sorge dafür zu tragen, dass die Sicherung seiner Daten gewährleistet bleibt (Datensicherung durch den Kunden).

7. Haftungsbeschränkungen

Die nachfolgenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Bei Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit ist eine Haftung von noctron GmbH ausgeschlossen
Unabhängig vom Rechtsgrund sind Schadensersatzansprüche sowohl gegen die noctron GmbH als auch deren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der Höhe nach auf diejenigen Schäden begrenzt, mit deren möglichen Eintritt die noctron GmbH bei Vertragsabschluss vernünftigerweise rechnen musste. Der Schadensersatz begrenzt sich höchstens auf den Auftragswert.
Der Kunde ist für die Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich. noctron GmbH haftet nur für den Aufwand, der zur Wiederherstellung der Daten bei regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden erforderlich ist. Soweit technisch möglich, hat der Kunde regelmäßig vor Beginn der Dienstleistungen von noctron GmbH alle notwendigen Vorkehrungen zur Sicherung seiner Daten zu treffen. Ist dies nicht der Fall, kann noctron GmbH nicht in die Haftung genommen werden
Der Kunde verpflichtet sich gegenüber noctron GmbH, dass die jeweils gültigen technischen Betriebsbedingungen des Herstellers und die produktspezifischen Vorgaben eingehalten werden. Die vom Kunden verwendeten Datenträger müssen den üblichen Richtlinien und Fachnormen entsprechen. Änderungen und Erweiterungen an den von noctron GmbH betreuten Geräten müssen vom Kunden unverzüglich noctron GmbH schriftlich mitgeteilt werden, anderenfalls eine Haftung von noctron GmbH ausgeschlossen ist.
Auftretende Störungen sind noctron GmbH sofort zu melden. Der Kunde muss dabei die zur Störungsbeseitigung notwendigen Angaben machen.
Unbeschadet der Haftung vor noctron GmbH verbleibt für Warenlieferungen die Produkthaftung des Herstellers.

8. Zahlung/Zahlungsverzug

Rechnungen der noctron GmbH sind fällig ohne Abzug spätestens einen Monat nach Rechnungszugang, ohne dass es einer gesonderten Vereinbarung bedarf.
noctron GmbH ist individualvertraglich berechtigt, für die im ’Warenkorb der Website’ von noctron GmbH aufgeführten Waren das Zahlungsziel auf ’sofort’, bei Lieferung. Per Nachnahme oder auf ein hiervon abweichendes Zahlungsziel zu bestimmen. Auf Rechnungen von noctron GmbH ist das Zahlungsziel vermerkt, unbeschadet von Barverkäufen. Der Kunde ist berechtigt, bei anderen Zahlungszielen jederzeit vor Fälligkeit Rechnungen von noctron GmbH zu bezahlen.
noctron GmbH ermöglicht dem Kunden, zwischen verschiedenen Zahlungsarten zu wählen:
– Barzahlung: Hier erübrigt sich eine vertragliche Vereinbarung
– per Nachnahme: Bei Bezahlung per Nachnahme hat der Kunde zusätzlich die Nachnahme- und Zustellungsgebühr zu entrichten.
– per Überweisung/Zahlschein: Liegt der Warensendung bei, die Überweisung ist gemäß der individualvertraglich vereinbarten Frist auszuführen, hält der Kunde das Zahlungsziel nicht ein, tritt Verzug ohne gesonderte in Verzugsetzung ein. noctron GmbH ist berechtigt, sofort das gerichtliche Verfahren einzuleiten.
– per Monatszahlung: Alle vom Kunden während eines Monate getätigten Bestellungen werden in einer Rechnung zusammengefasst und bis zum 5. Werktag des Folgemonats zugesandt, die innerhalb der individualvertraglich vereinbarten Frist zu überweisen ist, hält der Kunde das Zahlungsziel nicht ein, tritt Verzug ohne gesonderte in Verzugsetzung ein. noctron GmbH ist berechtigt, sofort das gerichtliche Verfahren einzuleiten.
Die verschiedenen Zahlungsmöglichkeiten stehen im ’Warenkorb’ zur Auswahl und sind auch im Info-Bereich der Website beschrieben und sind individualvertraglich festzulegen.
noctron GmbH behält sich auch vor, Aufträge nur gegen Vorkasse auszuführen. Der Kunde wird durch noctron GmbH, z.B. in Statusberichten, hierauf hingewiesen.
Kosten, die durch die Rückbuchung einer Zahlungstransaktion aufgrund fehlender Deckung oder aufgrund vom Kunden falsch übermittelter Daten entstehen, werden dem Kunden berechnet.
Scheckreichungen von Kunden werden von noctron GmbH nur erfüllungshalber angenommen.
Bei Zahlungsverzug ist die noctron GmbH berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent über dem jeweils gültigen Basiszinssatz und gegenüber anderen in Höhe von 8 Prozent über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu berechnen. Zahlungsverzug tritt ohne gesonderte in Verzugsetzung ein, wenn der Kunde nicht innerhalb des vereinbarten Zahlungszieles an noctron GmbH zahlt.
Die Aufrechnung von Kunden gegen noctron GmbH ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Das Zurückhalten von Zahlungen durch den Kunden wegen Gegenansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen ist ausgeschlossen.

9. Eigentumsvorbehalt

Sämtliche von noctron GmbH gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der noctron GmbH. Dies gilt auch für bedingte Forderungen.
Sofern Kunden keine Verbraucher sind, gelten zusätzlich die folgenden Regelungen:
Zugriffe Dritter auf die im Eigentum oder Miteigentum von noctron GmbH stehenden Waren sind vom Kunden unverzüglich anzuzeigen. Durch solche Eingriffe entstehende Kosten für eine Drittwiderspruchsklage oder Kosten für außergerichtliche oder gerichtliche Freigaben trägt der Kunde. Die aus dem Weiterverkauf oder sonstigem Rechtsgrund bezüglich der im Eigentum von noctron GmbH Waren (Vorbehaltsware) entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt – soweit gesetzlich zulässig – sicherungshalber in vollem Umfang an die noctron GmbH ab (verlängerter Eigentumsvorbehalt).
Für einen solchen Fall ermächtigt der Kunde noctron GmbH widerruflich, die abgetretenen Forderungen dem Schuldner anzuzeigen für Rechnung des Kunden und in seinem Namen schuldbefreiend einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß wieder nachkommt.

10. Rücktritt

Der Kunde hat, falls Verbraucher, das Recht, innerhalb der Widerrufsfrist vom Auftrag zurückzutreten, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Eine Begründung für den Rücktritt ist nicht erforderlich. Ausgeschlossen ist das Rücktrittrecht beim Barverkauf. In der Zeit der Widerrufsfrist kann noctron GmbH die Auslieferung von Waren zurückhalten, besteht der Kunde ausdrücklich auf Lieferleistung während der Widerrufsfrist, verwirkt er sein Widerrufsrecht.
Auf die gesondert den AGB’S anliegende Widerrufsbelehrung wird Bezug genommen.

11. Widerrufsrecht/Rücksendepflicht

Ist der Kunde Verbraucher, kann er die Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Schriftform (z. B. Brief, E-Mail, Fax) widerrufen. Sollte der Kunde bereits Waren erhalten haben, ohne dass ausdrücklich die Lieferung verlangt war, ist die Ware zur eigenen Kostenlast an noctron GmbH zurückzusenden. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware. Der Widerruf ist zu richten an:

noctron GmbH
Marienstraße 19
52249 Eschweiler
Fax Nr: +49 (0) 24 03 – 83 83 228

Im Falle eines wirksamen Widerrufes sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen vom Kunden herauszugeben. Kann der Verbraucher die empfangene Ware ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss der Kunde Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Waren gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung, wie sie z.B. in einem Geschäftslokal möglich gewesen wäre, zurückzuführen ist. Außerdem kann der Verbraucher die Wertersatzpflicht vermeiden, in dem er die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.
Paketversandfähige Waren sind zurückzusenden. Der Verbraucher hat die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen, wenn die gelieferte Ware nicht der Bestellten entspricht.
Vertragserklärungen über Audio- und Videoaufzeichnungen oder Software können nur widerrufen werden, wenn die Datenträger noch im versiegelten Zustand sind. Software, die Hardware beiliegt, darf nur entsiegelt werden, wenn die Software zur Prüfung der Hardware zwingend erforderlich ist.

12. Abtretbarkeit von Ansprüchen

Der Kunde ist nicht berechtigt seine Ansprüche aus Liefer- und Dienstleistungsverträgen an Dritte abzutreten zu verpfänden oder als Sicherheit abzutreten, es sei denn, noctron GmbH erklärt hierzu die schriftliche Zustimmung.
noctron GmbH ist berechtigt, im Zusammenhang mit Waren- und Dienstleistungen entstehende fällige Forderungen, einschließlich von Teilzahlungsraten nebst Gebühren und Kosten gegen Kunden an Dritte abzutreten, ebenso an Dritte zu verpfänden.

13. Datenschutz

Der Datenschutzpraxis von noctron GmbH steht im Einklang mit dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie dem Telemediengesetz (TMG).
Der Kunde willigt darin ein, dass seine personenbezogenen Daten zur Erfüllung des Geschäftszweckes von noctron GmbH erhoben, verarbeitet und genutzt werden.
Die E-Mail-Adresse des Kunden nutzt noctron GmbH nur für Informationsschreiben zu den Aufträgen, zur Kundenpflege und (sofern gewünscht) für Newsletter. Hierzu stimmt der Kunde zu. noctron GmbH gibt keine personenbezogenen Kundendaten an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind Dienstleistungspartner, die zur Abwicklung die Übermittlung von Daten erfordern. In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch auf das erforderliche Minimum.
Der Kunde hat ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten. Sofern einer Löschung gesetzliche oder vertragliche Aufbewahrungspflichten oder sonstige gesetzliche Gründe entgegenstehen, werden die Daten nur für Dritte gesperrt.

14. Schlussbestimmungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten sämtliche allgemeinen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien.
Sofern der Kunde Kaufmann ist oder keinen Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union hat, ist der Geschäftssitz von noctron GmbH alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien.
Die Vertragssprache ist deutsch. Es gilt ausschließlich deutsches materielles Recht und deutsches Prozessrecht unter Ausschluss der Vorschriften des UN-Kaufrechts. Im Verkehr mit Endverbrauchern innerhalb der Europäischen Union kann auch das Recht am Wohnsitz des Endverbrauchers anwendbar sein, sofern es sich um zwingend verbraucherrechtliche Bestimmungen handelt.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB’s ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, werden oder nicht durchführbar sein oder ihre Wirksamkeit oder Durchführbarkeit §§ 305 ff BGB entgegenstehen oder später verlieren, so soll hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen der AGB’s nicht berührt werden. Das gleiche gilt, wenn sich herausstellen sollte, dass die AGB’s eine ergänzungsbedürftige Regelungslücke enthalten. Ist dies der Fall, soll von Beginn an der Unwirksamkeit an ihrer Stelle eine angemessene Regelung gelten, die soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was mit den AGB’s gewollt oder nach dem Sinn und Zweck dieser AGB’S gewollt war, sofern bei Abschluss der AGB’S dies bedacht worden wäre, es sei denn, dass die Unwirksamkeit einer Bestimmung etwa auf einer in diesen AGB’s vorgeschriebenen Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin), beruht; in diesem Falle soll dann ein dem Gewollten möglichst nahekommendes, rechtliches zulässiges Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) als vereinbart gelten.

Stand 27. Mai 2008